Hinweis: nur gültig für den OnlineShop (Stand Sept. 2009)
Gewerbliche Kunden wenden sich bitte telefonisch an uns. Vielen Dank.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge der Bock Bio Science GmbH (nachfolgend BBS genannt) sowie für alle von BBS erklärten Angebote und Annahmen, auch in laufender und künftiger Geschäftsbeziehung.
(2) Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem Zweck der Vereinbarung und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am ehesten entspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei ihrer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
(2) Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] geben Sie eine verbindliche Willenserklärung zur Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen oder wenn wir die Auslieferung unverzüglich nach der Bestellung vornehmen.
(3) Die BBS behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen, und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Alle Kulturhinweise, auch die der Mitarbeiter im Außendienst, werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung gegeben.
§ 3 Lieferung
(1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb in 28357 Bremen oder ab Betrieb in 27308 Armsen.
(2) Eine rechtzeitige Lieferung ist auch dann gegeben, wenn die Lieferung in einem Zeitraum von zwei Wochen vor bis vier Wochen nach dem bestätigten Liefertermin erfolgt. Ändert oder erweitert sich der Vertragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt damit eine Verzögerung der Lieferung ein, teilt BBS dem Vertragspartner unverzüglich unter Angabe der Gründe den neuen Liefertermin mit.
(3) Die BBS ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.
(4) Die Lieferung der Ware erfolgt zur Gewährleistung einer adäquaten Pflanzenhygiene in Einmalverpackungen, die zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden. Änderungen gegenüber Katalogabbildungen und Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit diese sich auf das äußere Erscheinungsbild bestellter Waren beziehen, sich aus der Natur der verwendeten Materialien ergeben und handelsüblich sind. In jedem Fall dürfen Funktion und Qualität der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Von BBS nicht zu vertretende Leistungsstörungen sowie höhere Gewalt, Missernten, Wachstumsstörungen, Betriebsstörungen und Klimaschäden, befreien BBS von der Einhaltung des bestätigten Liefertermins. BBS teilt den neuen Liefertermin unverzüglich mit. Die genannten Ereignisse berechtigen BBS außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, wobei BBS verpflichtet ist, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Waren zu informieren und etwaige Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
§ 4 Abnahme
(1) Der Vertragspartner ist zur Abnahme der bestellten Ware verpflichtet.
(2) Verweigert der Vertragspartner ernsthaft und endgültig die Abnahme der bestellten und nicht mangelhaften Ware und tritt BBS infolgedessen vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag, ist der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe des ursprünglich für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarten vertraglichen Entgelts verpflichtet, soweit dieses noch nicht an BBS gezahlt wurde. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
(3) Neben dem Schadensersatz nach § 4 Abs. 2 kann BBS sämtliche Folgeschäden, die sich aus der Erfüllungsverweigerung des Vertragspartners ergeben, von diesem ersetzt verlangen.
§ 5 Mängelrüge
(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, so müssen Beanstandungen bei offensichtlichen Mängeln der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen schriftlich erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt auch für Transportschäden.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von BBS auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung an BBS oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei einem mit einem Verbraucher abgeschlossenen Kaufvertrag beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich aus einem Mangel der gelieferten Ware mit Ausnahme gebrauchter Sachen ergeben, zwei Jahre ab Ablieferung.
In den Fällen des § 438 Abs. Nr. 2 BGB sowie bei Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BBS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BBS beruhen, sowie bei sonstigen Schäden die auf einer grob fahrlässi-gen Pflichtverletzung von BBS oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) BBS übernimmt keine Garantie für die absolute Freiheit von pflanzenimmanenten Krankheitserregern, für das Anwachsen von Jungpflanzen, für den Treiberfolg der Rohware, für den Blühtermin sowie für die vollständig homogene Expression von Blütenfarbe und Blattform bzw. des Genotyps.
§ 7 Preise
(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(2) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
(3) Die Versandkosten richten sich nach der aktuellen Versandkostentabelle der BBS, welche auf der Homepage unter dem Link "Versandkosten & Lieferbedingungen" jederzeit aufrufbar ist. Sie beinhalteten Porto- und Verpackungskosten. Die Wahl der Versandart erfolgt nach billigem Ermessen der BBS.
(4) Bei allgemeinen Änderungen der Gestehungskosten behält sich BBS Preiskorrekturen vor, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Liefertermin vier Monate übersteigt.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug per Vorkasse zahlbar.
(2) Sonderpreise sind nur gültig, solange die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden. Wird das Zahlungsziel überschritten, erfolgt eine Nachberechnung bis zur Höhe des Listenpreises sowie der verauslagten Fracht- und Verpackungskosten und der Verzugszinsen.
(3) Dem Vertragspartner steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BBS.
§ 10 Sortenschutz
(1) Alle von BBS zum Verkauf angebotenen Sorten sind gesetzlich oder warenrechtlich geschützt, zum Sortenschutz angemeldet oder zumindest Produkte aus BBS’s eigener Züchtung. Alle diese Sorten dürfen nicht zum Zwecke des Jungpflanzenverkaufs oder zu anderen Zwecken nachgebaut werden.
(2) Die von diesen Sorten gelieferten Jungpflanzen und Halbfertigwaren dürfen ausschließlich zu Fertigware weiterkultiviert werden und nicht zur Weitervermehrung, auch nicht als Ausgangs-material für eine Klonierung verwandt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher vorbehaltlich § 10 Abs. 3, die von BBS erworbenen Pflanzenklone nur zu Zwecken einer Kultivierung zur fertigen Pflanze und deren Verkauf an Dritte zu verwenden. Insbesondere wird der Vertragspartner die erworbenen Pflanzenklone nicht vermehren oder Dritte hierzu beauftragen. Weiterhin verpflichtet sich der Vertragspartner, die vorstehenden Restriktionen auch mit seinen eigenen Kunden zu vereinbaren. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Vermehrungsverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,00 vereinbart, wobei jede einzelne Vermehrung, sei es selbst oder durch Dritte, einen selbständigen Fall der Zuwiderhandlung darstellt. Die Vertragsstrafe wird auch verwirkt, wenn der Vertragspartner die genannten Verbote nicht mit seinen eigenen Kunden vereinbart und diese die Pflanzenklone vermehren. Die Vertragsstrafe wird nicht auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
(3) Eine Vermehrung von BBS’s Sorten darf nur aufgrund eines mit BBS geschlossenen Lizenzvertrages erfolgen. BBS übernimmt dagegen bei Klonierungsaufträgen keine Verantwortung für die Eigentumsrechte Dritter am Ausgangsmaterial, wenn der Vertragspartner BBS nicht über die Patent- bzw. Sortenschutzsituation informiert hat.
(4) Der Vertragspartner wird BBS unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn er Kenntnis über eine unerlaubte Vermehrung der Pflanzen von BBS erlangt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen. Befindet sich der Wohnort oder Sitz des Vertragspartners im Ausland ist für alle Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Landgericht Bremen zuständig. Ist der Vertragspartner kein Kaufmann, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.